PV-Produkte unterliegen der 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG (für PV-Anlagen mit einer Leistung von unter 30 kW Peak für private oder öffentliche Nutzung in der Nähe von Wohnungen) ohne gewerblichen Weiterverkauf. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Leistungen laut neuer Gesetzgebung nicht der 0% Mehrwertsteuerregelung nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegen, behalten wir uns das Recht vor, die entsprechenden Mehrwertsteuerbeträge nachzufordern.