LED-Förderprogramme
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kurz BMU hat für dieses und die nächsten zwei Jahre bis 2022 die „Kommunalrichtlinie“ ins Leben gerufen. Dies ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Die bisherigen Förderschwerpunkte wurden hierbei an die technologische Entwicklungen angepasst und um neue Förderschwerpunkte ergänzt.
Somit trat am 1. Januar 2019 die neue Kommunalrichtlinie in Kraft. Doch wer profitiert davon? Die Klimaschutzinitiative richtet sich an Kommunen und Akteure ab einer kommunalen Beteiligung von 25 % und bietet für die folgenden 4 Jahre neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen an.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf „Beleuchtung und Belüftung“ und umfasst unter anderem:
1. Förderung
- Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Sanierung von Lichtanlagen
- Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung
2. Rahmenbedingungen
- Laufzeit: 4 Jahre
- Bezuschussung: 20-30% (je nach Kommune und Projekt)
- Mindestzuwendung: 5.000 Euro
- Kombinationen mit anderen Förderprogrammen möglich
- Zusammenschlüsse mit gleichartigen Antragstellern möglich
Vor dem Hintergrund aktueller politischer Beschlüsse ist sie am 5. Juni 2019 überarbeitet worden. In Bezug auf den Förderschwerpunkt „Beleuchtung und Belüftung“ ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
- 15% höhere Förderquote für Kommunen in Braunkohlerevieren
Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren (Abschlussbericht der Kommission »Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung«) erhalten eine erhöhte Förderquote
- Präzisierung technischer Anforderungen
Bei der Außen- und Straßenbeleuchtung ist eine getrennte Schaltung der Beleuchtung nicht zwingend erforderlich
Anträge auf Zuwendung können weiterhin bei dem Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden.
Antragsfristen: 1. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September.
Fördermittel für kommunale Netzwerke können ganzjährig beantragt werden.